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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 2011

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der "cap interactive GmbH" (nachfolgend kurz cap interactive genannt) werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen.

1. Allgemein

1.1 Nachstehende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widerspricht cap interactive hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form von cap interactive. cap interactive ist jederzeit berechtigt, diese AGB Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.
1.2 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht cap interactive darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
1.3 cap interactive stellt Ihnen die von cap interactive angebotenen Dienstleistungen auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von cap interactive nutzen bzw. cap interactive einen Auftrag erteilen, erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

2.1 Die Bild- und Wortmarke cap interactive ist Eigentum der cap interactive Eventagentur. Die Nutzung dieser Bild- und Wortmarke ist cap interactive vorbehalten. Die Nennung, Verwendung, Nutzung oder Verfremdung der Bild- und Wortmarke cap interactive bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.
2.2 Alle durch cap interactive erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum von cap interactive.
2.3 Die von der cap interactive erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis von cap interactive als Urheberin zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein cap interactive vorbehalten.
2.4 Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die cap interactive kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden.
2.5 Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von cap interactive und in jedem Fall die vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.
2.6 cap interactive ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung der zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.
2.7 Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. cap interactive ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 cap interactive erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Der Gesamtbetrag ist - falls nicht anders vereinbart - zahlbar ohne Abzüge: ·  30 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss (bei Neukunden 50%)
·  40 % der Auftragssumme bei Projektstart (bei Neukunden 30%)
·  30 % der Auftragssumme binnen 14 Tagen nach Projektende (bei Neukunden 20%)
3.2 Beim Engagement von Künstlern über die Agentur wird zzgl. die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat cap interactive Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.
3.3 Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas sowie Interkontinental-Flüge erfolgen in der Economy Class. Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,31 EUR/km berechnet.
3.4 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Kunden übernommen.
3.5 Auf alle Fremdkosten berechnet cap interactive 15% Agenturhonorar (Handling Fee).
3.6 Alle Aufwendungen und Auslagen von cap interactive, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von cap interactive zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.
3.7 Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn cap interactive nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt. cap interactive ist berechtigt, Arbeiten, die cap interactive im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und alsdann gesondert mit dem Kunden abzurechnen.
3.8 cap interactive ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
3.9 Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über cap interactive vermittelt wurde, nicht direkt vom Kunden gebucht werden darf. Bei Zuwiderhandlung hat cap interactive das Recht, 5.000,00 € Schadensersatz pro abgeworbener Person zu verlangen. Dies gilt auch für Personal, welches durch cap interactive an Kunden vermittelt wurde.

4. Durchführung und Organisation

4.1 Basen jeder Veranstaltungen sind ein durch den Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages. Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden schriftlich abgestimmt.
4.2 cap interactive ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt cap interactive nicht.
4.3 Von Seiten des Kunden werden die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten von cap interactive für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben zugänglich gemacht.
4.4 Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. cap interactive wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. cap interactive ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.
4.5 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, so behält cap interactive den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. cap interactive wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.
4.6 Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch cap interactive oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. cap interactive wird die Hinderungsgründe dem Kunden unverzüglich per Fax oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest etc.).
4.7 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält cap interactive den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von cap interactive , die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht cap interactive ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.

5. Haftung

5.1 Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von cap interactive verursacht worden sind, haftet cap interactive nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
5.2 Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von cap interactive trägt der Kunde. cap interactive übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
5.3 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet cap interactive nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber cap interactive ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist cap interactive nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.
5.4 cap interactive haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. cap interactive haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von cap interactive zurück zu führen sind.
5.5 cap interactive hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von cap interactive entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn cap interactive trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde cap interactive von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen cap interactive geltend gemacht werden, freizustellen.
5.6 Soweit cap interactive in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. cap interactive ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von cap interactive beauftragte Dritte sind im Verhältnis von cap interactive zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen von cap interactive.

6. Sonstiges

6.1 Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.
6.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.
6.3 Bitte informieren Sie cap interactive über alle Verletzungen dieser AGB. cap interactive gewährleistet hiermit jedoch nicht, dass irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden.
6.4 Der Verzicht von cap interactive, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
6.5 Wird diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
6.6 Diese AGB sind nur allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluß gesondert verzeichnet.
7. Schlussbestimmungen

7.1 Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
7.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
7.3 Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - das Amtsgericht Büdingen bzw. das Landgericht Giessen, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.
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Nidda, 2011
cap interactive GmbH